Seit Mitte Februar 2020 schreibt die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) eine Erhebung von 50,- € (netto) als pauschale "Notdienstgebühr" bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten vor. Zusätzlich muss für tierärtztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Gebührensatz abgerechnet werden.
Wann handelt es sich um Notdienst? das regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: - täglich von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages (Nacht) - von freitags 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Montags (Wochenende)
Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der bay. Landestierärztekammer, Heilberufegesetz des Landes Bayern. Die Regelungen finden sich im Gesetzesblatt des Landes Bayern.
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