Seit Mitte Februar 2020 schreibt die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) eine Erhebung von 50,- € (netto) als pauschale "Notdienstgebühr" bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten vor. Zusätzlich muss für tierärtztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Gebührensatz abgerechnet werden.
Wann handelt es sich um Notdienst? das regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: - täglich von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages (Nacht) - von freitags 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 18.30 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.
Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der bay. Landestierärztekammer, Heilberufegesetz des Landes Bayern. Die Regelungen finden sich im Gesetzesblatt des Landes Bayern.
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